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   OVG Saarland, 05.12.2016 - 2 B 298/16   

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https://dejure.org/2016,48722
OVG Saarland, 05.12.2016 - 2 B 298/16 (https://dejure.org/2016,48722)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.12.2016 - 2 B 298/16 (https://dejure.org/2016,48722)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. Dezember 2016 - 2 B 298/16 (https://dejure.org/2016,48722)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage hinsichtlich Nachbarschutzes; Gefährdung der Standsicherheit baulicher Anlagen und Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage hinsichtlich Nachbarschutzes; Gefährdung der Standsicherheit baulicher Anlagen und Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage hinsichtlich Nachbarschutzes; Gefährdung der Standsicherheit baulicher Anlagen und Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen technische Normen: Keine Auswirkungen auf die Baugenehmigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 774
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Saarland, 26.01.2006 - 2 R 9/05

    Nachbarklage gegen ein Altenwohn- und pflegeheim

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2016 - 2 B 298/16
    Eine Nachbarrechtswidrigkeit der Baugenehmigung ist daher lediglich bei einer schon durch die Genehmigung als solche begründeten Gefährdung der Standsicherheit von Nachbargebäuden oder der Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke anzunehmen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.1.2006 - 2 R 9/05 -).

    Im vorliegenden Fall fehlt es an substantiierten nachvollziehbaren Hinweisen(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.1.2006 -2 R 9/05 -) dafür, dass die Standsicherheit des Gebäudes der Antragstellerin bei Errichtung des genehmigten Wohnhauses der Beigeladenen konkret gefährdet wäre.

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2016 - 2 B 298/16
    Denn durch eine den Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG genügende gesetzliche Regelung werden Inhalt und Schranken des Eigentums dergestalt bestimmt, dass innerhalb des geregelten Bereichs weitergehende Ansprüche aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ausgeschlossen sind.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 26.9.1991 - 4 C 5/87 -, BVerwGE 89, 69; sowie VGH München, Beschluss vom 1.6.2016 - 15 CS 16.789 - (juris)).
  • VGH Bayern, 01.06.2016 - 15 CS 16.789

    Kein Nachbarschutz wegen Beeinträchtigung privater Rechte (hier: Überfahrtrecht)

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2016 - 2 B 298/16
    Denn durch eine den Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG genügende gesetzliche Regelung werden Inhalt und Schranken des Eigentums dergestalt bestimmt, dass innerhalb des geregelten Bereichs weitergehende Ansprüche aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ausgeschlossen sind.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 26.9.1991 - 4 C 5/87 -, BVerwGE 89, 69; sowie VGH München, Beschluss vom 1.6.2016 - 15 CS 16.789 - (juris)).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2016 - 3 M 72/15

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren; Prüfung der

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2016 - 2 B 298/16
    Das Verwaltungsgericht hat ferner zu Recht darauf hingewiesen, dass die nach § 67 LBO vorzulegenden bautechnischen Nachweise im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bauaufsichtlich nicht geprüft werden müssen und damit auch nicht zum Gegenstand der Baugenehmigung geworden sind.(Vgl. zum eingeschränkten Prüfprogramm: Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Aufl., VII Rdnrn. 16 ff.) Die Feststellungswirkung der Baugenehmigung bezieht sich nur auf die Einhaltung von Vorschriften, die zum Prüfprogramm der Bauaufsichtsbehörde gehören.(Vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6.1.2016 - 3 M 72/15 - (juris)) Abgesehen davon trifft die Behauptung der Antragstellerin, es gebe keine Nachweise, die sich mit der Standsicherheit ihres Bestandsgebäudes beschäftigten, und es lägen nicht einmal die Nachweise vor, die von der Antragsgegnerin mit der Baugenehmigung zur Bedingung gemacht worden seien, nicht zu.
  • VGH Bayern, 11.07.2013 - 15 ZB 13.1238

    Nachbarklage gegen Unterstellhalle; Überbau

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2016 - 2 B 298/16
    Ihr bleibt es ihr unbenommen, die Wahrung ihrer vermeintlichen (zivilrechtlichen) Befugnisse unbeschadet durch die angefochtene Baugenehmigung in dem dafür vorgesehenen zivilrechtlichen Verfahren geltend zu machen.(Vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 11.7.2013 - 15 ZB 13.1238 - (juris)) Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Baugenehmigung ist allein deren Inhalt, hier das durch die genehmigten Bauvorlagen auch hinsichtlich seiner Lage und Stellung zur Grenze konkretisierte Bauvorhaben.
  • OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11

    Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens; Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2016 - 2 B 298/16
    Eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, dass die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung mit Blick auf die Position des jeweiligen Rechtsbehelfsführers ergibt.(stRspr, vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.8.2014 - 2 B 294/14 - und vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -) Derart gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 64 LBO erteilten Baugenehmigung zugunsten der Beigeladenen ergeben sich aus dem Beschwerdevorbringen der Antragstellerin nicht.
  • OVG Saarland, 03.02.2023 - 2 A 248/22

    Besondere Schwierigkeit i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO;

    Dabei ist mit Blick auf den anerkannt nachbarschützenden Charakter des § 13 Abs. 1 Satz 2 LBO [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.12.2016 - 2 B 298/16 -, SKZ 2017, 71, Leitsatz Nr. 36, ständige Rechtsprechung] und die sich auch aus der Formulierung in den §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 13 Abs. 1 Satz 1 LBO ergebende Erkenntnis, dass es nicht Sache von Eigentümern benachbarter Grundstücke ist, durch die Ausführung oder Erhaltung baulicher Anlagen auf dem eigenen Grundstück die Standsicherheit baulicher Anlagen auf angrenzenden Baugrundstücken zu garantieren oder sich aus unzureichender Instandhaltung ergebenden Gefährdungen für Leben und Gesundheit insbesondere Dritter zu begegnen, gegen die von den Beigeladenen auf Seite 2 ihrer Antragsbegründung wörtlich wiedergegebene Formulierung auf Seite 22 des angefochtenen Urteils nichts zu erinnern.

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.12.2016 - 2 B 298/16 -, SKZ 2017, 71, Leitsatz Nr. 36] Insoweit darf die Bauaufsichtsbehörde den betroffenen Grundstücksnachbarn bei drohender unzureichender Standsicherheit beziehungsweise bei akuter Einsturzgefahr eines Gebäudes auch nicht generell auf eine zivilrechtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Unterhaltungspflichtigen verweisen und ihm damit faktisch die Lösung des Problems "auferlegen".

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2017 - 3 M 179/17

    Baustopp mit Blick auf bereits begangene Verstöße; Standsicherheit; geprüfte

    Die Bauaufsichtsbehörde hat demgemäß während der Errichtung eines Gebäudes jedenfalls dann, wenn bautechnische Nachweise gem. § 66 Abs. 3 LBauO M-V zu prüfen sind, sorgfältig darauf zu achten, ob und inwieweit sich Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Standsicherheit des Gebäudes eines Nachbarn ergeben, und die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. OVG des Saarlandes, B. v. 05.12.2016 - 2 B 298/16 - juris).

    Sofern durch mangelhafte, einschlägigen technischen Normen zuwiderlaufende Bauarbeiten öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt werden, hat dies daher ebenso wenig wie eine von der Genehmigung abweichende Bauausführung Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit einer Genehmigung (OVG des Saarlandes, B. v. 05.12.2016 - 2 B 298/16 - juris).

  • VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306

    Kein Nachbarschutz gegen Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans über die

    a) Soweit die Kläger eine Gefährdung ihres Anwesens unter statischen Gesichtspunkten sowie unter den Gesichtspunkten einer Explosionsgefahr aufgrund von Bauarbeiten (also während der Phase von Abriss- und Wiedererrichtung) geltend machen, ist dies - auch wenn sich das Verwaltungsgericht in den Entscheidungsgründen unter Verwertung der Ausführungen des Baustatikers in der mündlichen Verhandlung mit der Substanzgefährdung in der Sache beschäftigt hat - schon mangels Entscheidungserheblichkeit offensichtlich irrelevant: Unabhängig von der Einschlägigkeit des umfassenden oder vereinfachten Genehmigungsverfahrens (Art. 59, Art. 60 BayBO) und unabhängig von den Unterschieden in der Prüfdichte in diesen Verfahren ist Gegenstand der Prüfung in einem Genehmigungsverfahren laut Art. 55 Abs. 1, Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BayBO ausschließlich die zur Genehmigung gestellte "Errichtung" bzw. (Nutzungs-) "Änderung" des "Bauvorhabens", nicht aber der Errichtungsvorgang als solcher (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2008 - 2 CS 08.2582 - juris Rn. 3; B.v. 23.3.2011 - 2 CS 11.1218 - juris Rn. 9; B.v. 8.7.2013 - 2 CS 13.807 - juris Rn. 14; B.v. 21.4.2016 - 15 ZB 14.2572 - juris Rn. 23; B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 20; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer, Die neue Bayerische Bauordnung, Stand: Oktober 2016, Art. 9 Rn. 9; zur vergleichbaren Rechtslage im Saarland: OVG Saarl., B.v. 5.12.2016 - 2 B 298/16 - juris Rn. 10).
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